Mitgliedsbeiträge

(1) Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 20,- € für aktive Mitglieder. Sie wird bei Eintritt in den Verein, bzw. beim erstmaligen Wechsel von Passiv zu Aktiv, erhoben.

(2) Personen über 18 Jahre zahlen einen Beitrag von 15,- € pro Monat. Abteilungen können einen Zusatzbeitrag erheben. Davon macht derzeit die Abteilung Aikido Gebrauch.

(3) Personen bis 18 Jahre sowie Schüler*innen, Studierende und Auszubildende zahlen einen Beitrag von 10,- € pro Monat. Entsprechende Nachweise sind vom Mitglied beizubringen und müssen dem Kassenwart vorliegen.

(4) Bei aktiven Mitgliedschaft von Familienangehörigen (Einzug von einem Konto vorausgesetzt) zahlt das Mitglied mit dem höchsten Mitgliedsbeitrag 100% des regulären Beitrages, das 2. Familienmitglied mit dem zweithöchsten Mitgliedsbeitrag 75% des regulären Beitrages und das dritte Familienmitglied nur 50% des regulären Beitrages, jedes weitere aktive Familienmitglied zahlt pauschal 15,- €. Gebühren, Umlagen, Kosten gemäß § 1 Abs. 3 können von der Familienstaffel ausgeschlossen werden.

(5) Passive Mitglieder zahlen einen Beitrag von 15,- € pro Jahr.

(6) Die Beiträge werden jeweils zum Beginn des Halbjahres im Voraus durch Bankeinzug erhoben. 

(7) Bei Eintritt in den Verein wird ein angebrochener Monat als ganzer Monat berücksichtigt.