1. Einleitung
Das Präventionskonzept wird im Rahmen des Gütesiegels des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes (DJJV) für den Budo-Club Erkelenz e.V. erstellt bzw. vorbereitet um alle Voraussetzungen für dieses Gütesiegel zu schaffen. Das Gütesiegel kennzeichnet Ju-Jutsu Vereine, die sich im besonderen Maße in dem Bereich „Prävention sexualisierter Gewalt, Kinder- und Jugendschutz & Schutz vor Gewalt im Allgemeinem“ auszeichnen. Im Verlauf sind die Grundlagen der Landesfachstelle zur Prävention und sexualisierter Gewalt dargestellt, sowie eine Risikoanalyse ausgearbeitet. Somit wird auf folgende Punkte eingegangen:
- Leitbilder und persönliche Eignung
- Beschwerde und Verfahrenswege mit Ansprechpartnern öffentlicher Stellen
- Aus- und Fortbildung
- Maßnahmen zur Stärkung Minderjähriger
Die Verantwortung während des Trainingsbetriebes die Einhaltung des Präventionskonzeptes zu gewährleisten trägt der eingesetzte Trainer*in. Dieser soll eine Vorbildfunktion erfüllen. Das Präventionskonzept selbst dient dabei in gleichen Maße Trainern und Trainierenden, insbesondere Gefährdeten.
2. Differenzierung sexualisierter Gewalt
Die PsG-Landesfachstelle Prävention und sexualisierter Gewalt NRW hat die Erstellung von Präventionskonzepten zur Aufgabe. Als Basis dieses Präventionskonzeptes wird die dort erarbeitete Abgrenzung sexualisierter Gewalt herangezogen, um zielgerichtete Intervention zu ermöglichen sowie Grenzverletzungen, sexualisierte Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt zu identifizieren. Bei der Differenzierung sexualisierter Gewalt wird in drei Stufen unterschieden:
- „Grenzverletzungen“ beschreiben unbeabsichtigtes Überschreiten von persönlichen Grenzen, die sich im Laufe der Zeit und im Rahmen einer Beziehung verändern können.
- Abgrenzend dazu „sexuell übergriffiges Verhalten“, welches durch Häufigkeit / Massivität auffällt, was fast nie zufällig ist.
- Strafrechtlich relevante Formen werden im 13. Abschnitt des StGB unter „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung“ zusammengefasst.
Die Handlungsempfehlung „Nicht mit mir“ des DJJV (Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V.) dient als weitere Grundlage bei der Erstellung des vorliegenden Präventionskonzeptes.
3. Risikoanalyse
Die Risikoanalyse dient als Methode, um sich über das Gefahren-potenzial und Gelegenheitsstrukturen innerhalb des Vereins bewusst zu werden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird das Risiko, strukturelle Schwachstellen und die Gelegenheit zur Ausübung von sexualisierter Gewalt, eingeschätzt. Dabei werden Gefahren-potenziale gesehen und beschrieben, wie diese verringert, vermieden oder zumindest bewusstgemacht werden können. Die Risikoanalyse bezieht sich auf alle Sparten des Budo-Club Erkelenz e.V..
In den einzelnen Sparten trainieren sowohl Erwachsene wie auch Kinder und Jugendliche aller Geschlechter und Altersklassen. Die Budo-Sportarten des Budo-Club Erkelenz sind ein Vollkontakt-Sport, sodass Körperkontakt bei vielen Übungen unabdingbar ist. Umso wichtiger ist die Verdeutlichung von individuellem Grenzempfinden im Training. Das individuelle Grenzempfinden kann und muss jederzeit von allen Teilnehmenden kommuniziert werden und muss beachten werden!
Menschen bei denen eine kognitive, physische oder psychische Einschränkung vorliegt, werden als „gefährdeter“ eingestuft, da hier die Einschränkung für den Täter/die Täterin ein Vorwand zur Hilfe oder eine Gelegenheit zur Vertrauensschaffung sein kann. Besonders gefährdet sind hier Schutzbefohlene.
Potentiell Betroffene sind jedoch alle Altersstufen, unabhängig des Geschlechtes innerhalb aller sozialer Schichten, denn die „Wahl“ ist Täter/in- und Gelegenheitsabhängig. Hier ist eine Vorbeugung von den Stigmen des klassischen Täters/ der Täterin unabdingbar.
Darüber hinaus endet das Risiko sexualisierter Gewalt auch im Budo-Sport nicht mit der Volljährigkeit. Auch im Erwachsenenbereich muss hier ein Höchstmaß an Sensibilisierung und Aufmerksamkeit zum Wohle des Sportlers stattfinden.
3.1 Maßnahmen und Verhaltensregeln
Die Maßnahmen und Verhaltensregeln wurden allen Mitgliedern in erster Version allen Mitgliedern durch Aushang (gleich satzungsgemäßer Einladung zur Mitgliederversammlung), bekannt gegeben. Änderungen erfolgen in gleicher Weise sowie der Homepage des Vereins und über etwaige hinterlegte Kontakte in einzelnen Gruppenchats der Trainingsgruppen. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft den Verein wird das Konzept kommuniziert.
Zur Minderung des ermittelten Risikos werden folgende Regeln definiert:
3.1.1 Wahrung von Schutzbereichen
Die Umkleiden der Sporthalle sind als intimer Schutzbereich geschlechtergetrennt und dürfen während der Umkleidezeit nur von Sportlern sowie Trainern des jeweiligen Geschlechtes betreten werden. Dies beinhaltet auch, dass zur Gewährleistung der Intimsphäre eines jeden Sportlers und Trainers weder Angehörige noch andere aktuell nicht teilnehmende, sporttreibende Personen die Umkleide betreten dürfen.
3.1.2 Diverse Betreuung
Es ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen, sofern möglich, sowohl weibliche und als auch männliche Trainer/innen einzusetzen. Darüber hinaus stehen ebenso die gewählten „Jugendvertreter Mädchen und Jungen“ als Ansprechpartner zur Verfügung. Ist dies nicht realisierbar können Eltern zur Beaufsichtigung nach Bedarf durch das Trainerteam hinzugezogen werden.
3.1.3 Klare Grenzen
Während des Trainings werden Grenzen offen kommuniziert, zum Vorzeigen einer Übung wird der Trainierende um Einverständnis gefragt und Hilfestellung angekündigt. Hierbei werden Grenzen unabhängig der Funktion (Trainer, Trainierender) respektiert und beachtet.
Von jedem Trainierenden werden Kontaktdaten aufgenommen und bei jedem Training eine (digitale) Anwesenheitsliste angefertigt, welche 1 Jahr aufbewahrt wird. Dies ermöglicht eine Nachvollziehbarkeit von Kontakten und bei Bedarf eine entsprechende Rückverfolgung / Kontaktaufnahme.
3.1.4 Ansprechpersonen
Als Kern-Ansprechpartner zum Thema Sexualisierte Gewalt steht neben den gewählten Vorsitzenden ein/e vom Vorstand beauftragte/r, jedoch unabhängig agierender Gewaltschutzbeauftragte*r zur Verfügung. Bei einem Verdachtsfall können sich die Trainierenden, Besucher, Angehörige oder Beteiligte zudem an jeden Trainer*in wenden. Sowohl die/der Gewaltschutzbeauftragt*e als auch die Trainer*innen sind thematisch besonders sensibilisiert und ausgebildet.
Als Hilfsmittel stehen allen die im Anhang beigefügte Notfallkontaktliste und das Gesprächsprotokoll, siehe Anhang 2 & 3, zur Verfügung.
Informationen und Ansprechpartnern zu Präventionskonzept sexualisierte Gewalt (PsG), Frauen-SV, Selbstbehauptungskursen für Kinder oder öffentlichen Hilfsangeboten für Betroffene sind jederzeit über unsere Homepage (Mitgliederbereich) einsehbar.
Zudem ist eine ausgedruckte Version samt Anhängen immer in der Trainingshalle verfügbar.
3.2 Notfallkontaktliste
Durch die im Anhang erstellte Notfallkontaktliste sind die relevanten Kontakte definiert und sollen Verzögerungen der Meldung und Handlung vermieden werden. Unabhängig der Funktion im Verein des Beschuldigten oder der Beschuldigten muss einem Verdachtsfall nachgegangen werden. Durch das Benennen eines/r Gewaltschutzbeauftragten soll die Kommunikation zwischen dem Verein und Behörden sowie externen Stellen erleichtert werden.
3.3 Gesprächsprotokoll
Die im Anhang ergänzte Vorlage für ein Gesprächsprotokoll dient zur einheitlichen Dokumentation von Gesprächen und der geschilderten Situation, in denen der Verdacht eines sexuellen Übergriffs, einer Grenzverletzung oder Handlung dargelegt wird, sodass auch später keine Lücken oder verzerrte Erinnerungen die ursprüngliche Schilderung überdecken. Unabhängig vom späteren Verlauf ist in jedem Verdachtsfall ein Gesprächsprotokoll anzulegen und zu dokumentieren.
4. Persönliche Eignung
Die Mitglieder der Vorstände, sowie alle Vereinstrainer*innen kennen unsere Informationstexte sowie die des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes und folgen insbesondere den folgenden Gütekriterien persönlicher Eignung:
4.1 Erweitertes Führungszeugnis
Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen tätige Personen verpflichtend (Mitglieder des Jugendausschusses). Zudem wird dies von allen Mitgliedern allen eingesetzten Trainer*innen und Trainer-Assistent*innen eingefordert, um den entsprechenden Grad an Sensibilisierung auch in der Erwachsenenbildung fortzusetzen. Gültig ist das erweiterte Führungszeugnis für maximal fünf Jahre.
Weiterhin muss zum Neuerwerb oder Verlängerung von Lizenzen / Zertifikaten im Bereich des Kinder- und Jugendsportes und der Lehrtätigkeit das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden. Es dient im Rahmen des Präventionskonzeptes als begleitende Maßnahme, ist jedoch kein Garant zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes.
4.2 Verhaltenskodex und Leitbilder
Jede/r Trainer*in ist dazu verpflichtet den Verhaltenskodex des DOSB gründlich zu verinnerlichen und zu unterschreiben. Inbegriffen sind hier Grundlagen zur Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe des Trainers / Trainerin ist neben der körperlich-handwerklichen Kampfkunst auch eine Grundwertevermittlung hinsichtlich respektvollen Umganges, Hilfsbereitschaft, Toleranz und Fairness.
4.3 Aus-, Fort- und Weiterbildung
Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Frauen-SV (Frauen Selbst Sicherheit) und Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche (z.B. „Nicht mit mir!“) innerhalb des Vereins, wie auch auf Bundesebene werden regelmäßig angeboten. Sie werden in regelmäßigen Abständen durch die Trainer*innen des Vereins besucht. Des Weiteren ist der/die Gewaltschutzbeauftrage des Vereins durch eine entsprechende Fortbildung geschult.
Zum Zeitpunkt des genannten Versionsdatums verfügt der Verein über folgende ausgebildete, lizensierte Mitglieder im Themenbereich:
- Gewaltschutzbeauftragte:
- Lena Jaquet
- Bodo Gatzweiler
- Thomas Schmitt
- Peter Siebertz
- Kursleiter „Nicht-Mit-Mir“:
- Kursleiter Frauen SV:
- Trainer C:
- Trainer-Assistenten:
5. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen
Grundlage eines Kampfsports ist nicht nur die Technik, sondern auch das Wissen um Verhältnismäßigkeit. So sind die wesentlichen Grundlagen: Prävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Im Rahmen des Trainings werden verschiedene Möglichkeiten hierzu vermittelt. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich geschieht dies, neben der klassischen Selbstverteidigung, auf der Grundlage des „Nicht mit mir!“ – Systems.
6. Unterstützung durch den Vorstand
Zum hervorheben des Stellenwertes dieses Präventionskonzeptes sexualisierter Gewalt und zur Gewährleistung der Unterstützung und Umsetzung durch den gesamten Vorstand des Budo-Club Erkelenz e.V. wird das Konzept von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet.
Die Anhänge 1 – 3 („Hinweise zum Trainingsbetrieb“, „Notfallkontaktliste“ und „Gesprächsprotokoll“) befinden sich u.a. aus Datenschutztechichen Gründen im Mitgliederbereich der Homepage.